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   VerfGH Bayern, 28.06.2005 - 84-VI-04   

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https://dejure.org/2005,5435
VerfGH Bayern, 28.06.2005 - 84-VI-04 (https://dejure.org/2005,5435)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 28.06.2005 - 84-VI-04 (https://dejure.org/2005,5435)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 84-VI-04 (https://dejure.org/2005,5435)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bayerischer Verfassungsgerichtshof PDF

    Unzulässigkeit gewerblicher Gruppenausritte auf Privatwegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährleistung des Rechtes zur Benutzung privater Waldwege für gewerblich geführte Gruppenausritte aus dem Grundrecht auf Naturgenuss; Unentgeltliche Nutzung von Waldwegen im Umfeld eines gewerblich betriebenen Reiterhofs als Bestandteil des Eigentumsschutzes der ...

  • verfassungsgerichtshof.de

    Unzulässigkeit gewerblicher Gruppenausritte auf Privatwegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Naturgenuss und gewerblich geführte Gruppenausritte auf privaten Waldwegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine gewerbliche Nutzung von Waldwegen durch Reiterhof

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde - Pferde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1053 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1419
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 25.05.2004 - 1Z RR 2/03

    Grundrecht auf Genuss der Naturschönheiten und Erholung in der freien Natur

    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.06.2005 - 84-VI-04
    1Z RR 002/03,.

    1Z RR 002/03.

  • VerfGH Bayern, 18.11.2002 - 3-VII-01
    Auszug aus VerfGH Bayern, 28.06.2005 - 84-VI-04
    a) Das Gericht hat diese Norm zutreffend dahin verstanden, dass das Recht auf Naturgenuss nur gewährleistet ist, soweit es der Erholung dient; wirtschaftliche oder ausschließlich sportliche Interessen werden daher nicht erfasst (VerfGH vom 29.9.1977 = VerfGH 30, 152/160; VerfGH vom 6.8.1981 = VerfGH 34, 131/134; VerfGH vom 30.6.1998 = VerfGH 51, 94/102; VerfGH vom 18.11.2002 = VerfGH 55, 160/166 ff.).

    Es kann somit dahinstehen, ob Art. 141 Abs. 3 Satz 1 und 2 BV überhaupt ein "Grundrecht auf Reiten" oder auf ähnliche vergleichbare Erscheinungsformen der Nutzung der Natur enthält (vgl. VerfGH vom 18.11.2002 = BayVBl 2003, 269/270).

  • VerfGH Bayern, 27.01.2016 - 106-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Der Schutzbereich des Grundrechts erstreckt sich allerdings nicht auf bloße Aussichten, Erwartungen oder Erwerbschancen (VerfGHE 54, 85/94; VerfGH vom 28.6.2005 VerfGHE 58, 150/153).
  • VerfGH Bayern, 30.08.2017 - 7-VII-15

    Pflichtmitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und

    Bloße Aussichten, Erwartungen oder Erwerbschancen sind kein Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinn, weil Art. 103 BV das Erworbene schützt, nicht den Erwerb (VerfGH vom 12.9.2001 VerfGHE 54, 85/94; vom 28.6.2005 VerfGHE 58, 150/153).
  • VerfGH Bayern, 18.03.2020 - 17-VII-18

    Begründungsanforderungen an eine Rechtssatz-Popularklage

    Der Schutzbereich dieses Grundrechts erstreckt sich nicht auf bloße Aussichten, Erwartungen oder Erwerbschancen (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 12.9.2001 VerfGHE 54, 85/94; vom 28.6.2005 VerfGHE 58, 150/153).
  • VGH Bayern, 09.03.2018 - 11 ZB 17.2428

    Verbot für Reiter und Gespannfuhrwerke auf Wegen

    Gewerblich geführte Gruppenausritte auf privaten Waldwegen werden jedenfalls vom Schutzbereich des Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV nicht umfasst (VerfGH, E.v. 28.6.2005 - Vf. 84-VI-04 - VerfGHE 58, 150/152).
  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 8 N 10.1663

    Keine Privatflieger auf dem ehemaligen Militärflugplatz Fürstenfeldbruck

    Bloße Umsatz- oder Gewinnchancen werden dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens auch dann nicht eigentumsrechtlich zugeordnet, wenn sie für das Unternehmen von existenzieller Bedeutung sind (BVerfG vom 22.1.1997 = BVerfGE 95, 173/187 f.; vom 26.6.2002 BVerfGE 105, 252/277; vom 28.7.2004 = NJW-RR 2004, 1710; vom 30.7.2008 Az. 1 BvR 3262/07 u.a.; BayVerfGH vom 30.6.1998 VerfGH 51, 94/106; vom 12.9.2001 VerfGH 54, 85/94; vom 28.6.2005 VerfGH 58, 150/153).
  • VGH Bayern, 04.09.2012 - 8 ZB 12.534

    Klagebefugnis, Fischereiausübung, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb,

    Bloße Umsatz- oder Gewinnchancen werden dem geschützten Bestand des einzelnen Unternehmens auch dann nicht eigentumsrechtlich zugeordnet, wenn sie für das Unternehmen von existenzieller Bedeutung sind (vgl. BVerfG vom 22.1.1997 BVerfGE 95, 173/187 f.; vom 26.6.2002 BVerfGE 105, 252/277; vom 28.7.2004 NJW-RR 2004, 1710; vom 30.7.2008 Az. 1 BvR 3262/07 u.a. ; BayVerfGH vom 30.6.1998 VerfGH 51, 94/106; vom 12.9.2001 VerfGH 54, 85/94; vom 28.6.2005 VerfGH 58, 150/153).
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